FAQ

Wann besteht Anspruch auf Förderung?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, werden Sie auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Sie können auch dann vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Ihnen die Zahlung des Kostenbeitrages aufgrund Ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwer fällt.

 

Was kostet der Integrationskurs, wenn kein Anspruch auf Förderung besteht?

Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses zahlen Sie 1,95 Euro. Wenn Sie sich vor dem 1. Juli 2016 zu Ihrem Integrationskurs angemeldet haben, beträgt der Kostenbeitrag 1,55 Euro.

Ein Allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden. Deshalb kostet Sie dieser 1.023 Euro. Sie müssen den Betrag nicht auf einmal zahlen, sondern können ihn pro Kursabschnitt á 100 Unterrichtsstunden entrichten.

 

Wie melde ich mich für den Kurs an?

Ansprechpartner für den Bereich Deutsch ist Frau Christine Böhm. Sie können sich telefonisch oder persönlich anmelden.

Tel: 0851 851706-104

Anschrift: Lindau 28, 94034 Passau

 

Wo stelle ich den Antrag auf freiwillige Teilnahme?

Den Antrag auf freiwillige Zulassung zum Integrationskurs können Sie direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder bei uns stellen.