Förderungsmöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz hat 2019 das Weiterbildungsprogramm WeGebAU abgelöst. Der Kern bleibt bestehen: Arbeitnehmende können sich gefördert weiterbilden und gezielt qualifizieren.

Durch das Qualifizierungschancengesetz können Weiterbildungskosten übernommen und Arbeitsentgelte bei Lohnausfall bezuschusst werden. Zudem können für die Arbeitnehmenden entstandene Fahrtkosten zum Ort der Weiterbildung erstattet werden.

Die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Personen, die sich bereits in einem Arbeitsverhältnis befinden. So kann eine Förderung nur über den Arbeitgeber beantragt werden. Die Antragstellung läuft über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit (0800 4 5555 20), bei dem jedem Unternehmen eine Ansprechperson zugeordnet ist.

Die Möglichkeit einer Förderung bzw. die Höhe dieser wird individuell festgelegt und richtet sich u. a. nach

  • der Anzahl der Mitarbeitenden im Betrieb
  • dem Alter der zu qualifizierenden Personen
  • der Art des Arbeitsverhältnisses
  • dem Umfang und den Inhalten der angestrebten Weiterbildung

Da eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz von vielen Gesichtspunkten abhängig ist und immer wieder Ausnahmefälle auftreten, in denen z. B. eine Förderung wider Erwarten doch möglich ist, sollte im Vorfeld immer eine individuelle, fallbezogene Beratung durch den Arbeitgeberservice in Anspruch genommen werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie direkt beim Arbeitgeberservice oder unter folgendem Link der Agentur für Arbeit:

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung